Therapeutische Ernährungsberatung
Therapeutische Ernährungsberatung nach § 43 SGB V
Einzelberatung für:
- Übergewicht (Adipositas) ab einem BMI ≥ 30
- Essstörungen
- Adipositaschirurgie
- Diabetes Typ 2 mit und ohne Insulin
- Bluthochdruck
- Fettstoffwechselstörungen
- Fettleber
- Darmbeschwerden (Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Reizdarmsyndrom)
- Laktoseintolleranz, Fruktosemalabsorption, Sorbitunverträglichkeit
- Refluxösophagitis
- Gicht
- Osteoporose
Wie funktioniert es?
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten ganz oder anteilig übernimmt, reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse bitte folgende Unterlagen ein:
• ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose, die Ihr Hausarzt gerne ausstellt, noch einfacher ist ein Rezept (blau, rot oder weiß) oder eine Überweisung- wichtig ist nur eine Diagnose und 'Ernährungsberatung erwünscht' oder ähnliches.
• Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich zusende.
Sie erhalten dann schriftlich von Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Dann fehlt nur noch die Terminvereinbarung!
Was sagen Kunden:
'Sie haben mir sehr geholfen, denn meine Werte wurden von Untersuchung zu Untersuchung 'harmloser', vor allem was Diabetes und Cholesterin betrifft. Meine Hausärztin hat sich sehr gefreut. Ich war gespannt, was eine Ernährungsberatung bringen würde und bin Ihnen dankbar für Ihre Leistung und vor allem die freilassende Art, zu einer allmählichen Änderung zu ermuntern und nicht bloß oberlehrerhaft ein schlechtes Gewissen zu fördern. Mit einem Dank für Ihre Hilfe!'
Herr H.


